"Villa Kunterbunt": 1220 Goldemundweg 8/9 und "Haus Wohlfarter": 3423 Schlossgasse 25

0676 713 66 44 

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Honorare

"Heute ist ein neuer Tag!"

Wir machen uns gemeinsam auf den Weg!

Foto von Hans Schön
Foto von Hans Schön

Ich ersuche um Barzahlung nach dem Erstgespräch, die folgenden Stunden können überwiesen werden.

  • Kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch am Telefon (ca.15.Min).  0676 713 66 44
  • Erstgespräch: € 110,00. Es dauert in der Regel 1,5 Stunden.
  • Therapie pro Einheit/50 Minuten: € 110,00.
  • Trauerbegleitung ohne krankheitswertige Symptome: EUR 40,00 pro Einheit für 10 Einheiten (keine Zuschüsse durch KKs möglich).
  • Selbsterfahrung auch im Rahmen des Ausbildungskontextes: pro Einheit 50 Minuten: EUR 90,00 (ermäßigt).
  • Diverse Bestätigungen und Anträge: EUR 30,00.
  • Ermäßigung bei geringem Einkommen möglich. 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für die Psychotherapie vom Bundessozialamt übernommen: siehe Link:  Opfer von Verbrechen
Absageregelung:
Termine bitte spätestens am Vortag absagen, sonst muss ich das Honorar in Rechnung stellen (außer im glaubhaften Notfall) und um Überweisung auf mein Erste Konto (lautend auf meinen Namen) AT78 2011 1226 1172 8900 ersuchen.

 

ZUSCHÜSSE:

Pro Einheit ist ein Zuschuss durch die Krankenkassen bei Vorliegen einer psychischen Krankheit (ICD-10* Diagnose) möglich. Die Höhe der Zuschüsse ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch. Siehe bitte: ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie). Zur Beantragung der Zuschüsse ist vor der zweiten Therapiestunde im gleichen Abrechnungszeitraum unbedingt ein Besuch beim Arzt nötig, der diesen Besuch bestätigt. Das Formular "Ärztliche Bestätigung" bekommen Sie von mir oder Ihrem Arzt.

 

(Mit dieser Bestätigung und den Honorarnoten wird der Zuschuss für die ersten 10 Therapiestunden bewilligungsfrei gewährt).

 

Ab der 11.Stunde kann der Zuschuss beantragt werden. Infos siehe bitte bei: ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie).

 

Ich stelle den Antrag mit Ihnen gemeinsam!

 

 

 

* ICD-10: International Classification of Deseases:

 

 Internationale Klassifikation von Krankheiten. 10. Überarbeitung.